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Kinderschutz/Schutzkonzept


KINDERSCHUTZ / SCHUTZKONZEPT

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen ist gemäß § 1 Abs.3 Nr.3. SGB VIII ein Grundziel der Kinder- und Jugendhilfe.

Die zentrale Verfahrensvorschrift zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährung stellt hierbei § 8 a SBG VIII dar.

Die Verpflichtung der Kindertagespflegeperson das zuständige Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines von ihnen betreuten Kindes zu informieren, ergibt sich aus § 43 Abs. 3 Satz 6 SGB VIII.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ich eine Garantenstellung aus dem Betreuungsvertrag bzw. aus der tatsächlichen Betreuung des Kindes wahrnehme. Hieraus ergeben sich Garantenpflichten zum Schutze des betreuten Kindes.            Ich habe bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des von mir betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft  beratend hinzuzuziehen. Die Sorgeberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Wer eine Garantenstellung hat, kann sich durch Unterlassen strafbar machen (§13 StGB).

 

 HALTUNG

Kinder haben Rechte und ich achte in meiner Kindertagespflege die Rechte der Kinder. Ich respektiere das individuelle Entwicklungstempo eines jeden Kindes. 

Besonders wichtig ist mir der Schutz der Privatsphäre, z.B. das beim Wickeln keine anderen Kinder zuschauen dürfen. 

Kennenlerntermine mit interessierten Eltern veranstalte ich nach der Betreuung-szeit, damit die Kinder sich nicht wie in einem Zoo fühlen, wenn die Eltern sich alles anschauen.

Wichtig ist auch das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, sei es körperlich oder psychisch. Ich achte auf eine angemessene Stimmlage und Lautstärke. 

Auch das Recht auf Würde ist besonders wichtig, Emotionen werden zugelassen, sei es durch Weinen, schreien, oder auch durch Sprache. Können Kinder noch nicht sprechen, so versuche ich die Emotionen der Kinder in Worte zu fassen und sie natürlich zu trösten.

Ich fördere die soziale Kompetenz und das Selbstbewusstsein der Kinder. Ich akzeptiere auch ein Nein des Kindes.                                                                                  Je nach Situation gibt es aber keinen Spielraum und die Kinder bekommen dann eine Erklärung von mir dazu, wie zum Beispiel, wenn die Windel super voll ist und das Kind sie nicht wechseln möchte. Dann wird es von mir überzeugt und kann danach ganz schnell weiterspielen.

Entscheidungsfreiheit haben die Kinder bei Koch- und Malangeboten sowie der Teilnahme an unserem Singkreis. Auch Kinder untereinander müssen lernen ein “Nein“ eines anderen Kindes zu akzeptieren und auszuhalten. Auch hier begleite ich die Kinder mit dem „Nein“ umgehen zu lernen.

 

Mir ist das Recht auf Spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein, sehr wichtig. Die Kinder können bei mir frei entscheiden wo, was und mit wem sie spielen möchten.

Ich fördere die Fantasie und Eigeninitiativen in der Form, dass wir als Handlanger-innen“, „Materialbringerinnen“ oder als „Assistentinnen“ zur Verfügung stehen und nicht als „Vortänzerinnen“. 

Ich achte in meiner Raumgestaltung auf ruhigere Spielbereiche, in die sich die Kinder zurückziehen können.       

Ich respektiere ihr Spiel und ermögliche ihnen, den Zeitpunkt selbst zu bestimmen, wann es beendet werden kann, um z. B. zum Essen zu kommen. Um den Tagesablauf aber dennoch einhalten zu können, erkläre ich den Kindern wohlwollend und altersgemäß unsere Grenzen, um sie dann für eine Kooperation zu motivieren. Schon zweijährige Kinder lassen sich mit verständlichen und mit Nachdruck herangetragenen Argumenten überzeugen. Hilfreich ist dabei eine bildhafte, der Situation angepasste Sprache: „Die Autos brauchen jetzt einen Parkplatz, um auch mal eine Pause zu machen.“

 

PRÄVENTION

Ich beobachte die Kinder die ganze Betreuungszeit und notiere positive wie negative Erlebnisse mit den Kindern. Ich habe die Kinder also im Blick und reflektieren sehr viel. In meinem Tun bin ich ein Vorbild für die Kinder!

Natürlich verpflichte ich mich, alle mir anvertrauten Kinder gewaltfrei zu begleiten.

Ich achte auch darauf, dass die Kinder untereinander keine Gewalt anwenden.

Im Spiel lässt sich ein hauen, schubsen oder ähnliches nicht verhindern, aber ich thematisiere das mit den Kindern. Ich versuche, das Thema „Gewalt gegen andere“ (z.B. beißen) nicht zu emotional zu thematisieren, damit die negative Aufmerksamkeit nicht zu groß wird. Damit verhindere ich, dass sich eine negative Spirale in Gang setzt, die das soziale Miteinander belasten kann. Es gibt aber Grenzen, die eingehalten werden sollten.

 

Bemerke ich bei mir eine eigene Überbelastung, so halte ich inne, atme tief ein und aus und versuche mich in der jeweiligen Situation zu beruhigen.

Geht es den Kindern bei mir gut, und es passieren nur selten kleine Blessuren, ist das auch gut für mich und schützt mich vor eventuellen Anschuldigungen oder Aufsichtspflichtverletzungen. Ich dokumentiere, auch wenn Kinder morgens zum Beispiel mit einem blauen Fleck oder einer Beule kommen, damit man uns nicht nachsagen kann, dass dies bei uns passiert ist. Wir fragen auch die Eltern wie die Blessur zustande gekommen ist.

 



KINDERSCHUTZVEREINBARUNG

Seit dem 1.8.2022 müssen wir eine Kinderschutzvereinbarung der Stadt Krefeld unterschreiben, in der wir uns zur Sicherstellung des Kinderschutzes verpflichten, um strukturiert und zielgerichtet vorgehen zu können, wenn es Hinweise auf eine mögliche oder drohende Kindeswohlgefährdung geben sollte. Siehe Anlage 1

Seit dem 1.8.2022 müssen wir einmal jährlich eine 26-seitige Sicherheitscheckliste für alle Räumlichkeiten in der Kindertagespflege ausfüllen, die dann auch an den Fachbereich 51 Fachdienst Kindertagespflege geschickt wird. Dadurch soll ich mir immer wieder bewusstwerden, wo eventuell Gefahren auftreten können.

Ich bin verpflichtet ein Verbandbuch zu führen, in das alle kleinen und größeren Verletzungen, Beulen oder blaue Flecke eingetragen werden und wer sie behandelt hat und wie sie behandelt wurden.

Im Rahmen der Kinderschutzvereinbarung gibt es einen Verfahrensablauf für Kindertagespflegepersonen bei drohender/ akuter Kindeswohlgefährdung.- siehe nächste Seite